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Vorsorgeverfügung - Ebner Robert - Versicherungsmakler Landshut

Vorsorgeverfügung

Als Vorsorgeberater möchte ich meiner Verantwortung gerecht werden und meine Kunden informieren, welche Auswirkungen fehlende Vollmachten auf meinen Fachbereich und auf Ihr Privat- und Geschäftsleben haben können. Nachfolgend finden Sie hierzu weiterführende Informationen.

Ein Irrtum: Das betrifft nur Ältere

Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …

Zum Betreuungsfall werden Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle können die Ursache dafür sein. Krankheiten und Unfälle können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich: rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters.

Von Berufsbetreuern betreute Personen:

  • 26,5 % im Alter von 18 – 39 Jahren,
  • 47,0 % im Alter von 40 – 69 Jahren,
  • 26,5 % 70 Jahre und älter.

Quelle: Zwischenbericht ISG Köln